“Mord an der Seele” darf nicht verjähren!
Simon Gourevitch | 20. März 2010von Sascha Schade
Die Jungen Liberalen Niedersachsen haben auf ihrem 57. Landeskongress in Göttingen über den Antrag der JuLis Harburg-Land zur „Teilweisen Abschaffung der Verjährungsfristen“ beraten und diesen auch beschlossen. Die neue Beschlusslage besagt, dass wir eine Anpassung des § 78 StGB dahingehend fordern, dass auch Straftaten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mindestens fünf Jahren bestraft werden, nicht mehr verjähren können / dürfen.
Gerade in den letzten Tagen und Wochen hat diese Beschlusslage mit Hinblick auf die Missbrauchsfälle in Hamburg, Göttingen und Hildesheim wieder an Aktualität (und Notwendigkeit) gewonnen.
Bisher haben sich ca. 115-120 Opfer von Jesuiten-Priestern gemeldet und kaum einer der Fälle kann strafrechtlich verfolgt werden, da die Fälle bereits verjährt sind.
Es kann nicht angehen, dass sexueller Missbrauch – der im Grunde genommen nichts anderes ist als Mord an der Seeleverjähren kann! Daher sollten wir JuLis Niedersachsen unsere Beschlusslage aktiv in der Öffentlichkeit vertreten und noch stärker für deren Umsetzung eintreten. Noch empörender als derzeitige die Opfer feindliche Rechtslage sind Aussagen und Verhalten diverser Würdenträger der katholischen Kirche im Hinblick auf die besagten Missbrauchsfälle.
So gibt der Augsburger Bischof Walter Mixa der „sexuellen Revolution“ und den 68ern eine Mitschuld an den sexuellen Übergriffen katholischer Priester an Minderjährigen. Es wäre wohl eher angebracht, die Fälle auch in der Kirche sorgfältig aufzuarbeiten und die eigenen Strukturen zu hinterfragen, anstatt die Schuld bei anderen zu suchen!
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Robert Zollitsch empfindet die Kritik, die an der katholischen Kirche von Seiten der Politik, insbesondere von FDP-Mandatsträgern wie Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, geübt wird, als „schwerwiegende Attacke auf die katholische Kirche“.
Dabei hat sich Frau Leutheusser-Schnarrenberger lediglich dagegen ausgesprochen, dass bei Verdachtsfällen von sexuellem Missbrauch zuerst die katholische Kirche eigenständig ermittelt und nur bei bestätigten Fällen diese an die Staatsanwaltschaft weiterleitet.
Wie gut dieses Verfahren in der Vergangenheit funktioniert hat, erleben wir ja momentan! Immerhin sind die Zeiten, in denen dir Kirche das Privileg eigener Gerichtsbarkeit genoss, seit Jahrzehnten vorbei. Inzwischen hat Anwalt eines Missbrauchsopferst wegenStrafvereitelung Anzeige gegen Bischof Zollitsch und seinen Vorgänger Kardinal Karl Lehmann gestellt. Es besteht der Verdacht, dass die Missbrauchsfälle bis in die jüngste Zeit vertuscht wurden und die beschuldigten Priester von der Kirche einfach von einer Pfarrei in die nächste versetzt wurden anstatt die zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu informieren.
Die Jungen Liberalen Niedersachsen sollten es als ihre Pflicht ansehen, mit der Beschlusslage des Antrags „Teilweise Abschaffung der Verjährungsfristen“ die Opfer von sexuellem Missbrauch offensiv zu vertreten und der Gerechtigkeit Geltung zu verschaffen.








